Transiterlaubnisse
Wir beantragen für Sie Transiterlaubnisse im Zusammenhang mit Ihren Transportaufträgen, aber auch neutral, vertraulich
und unabhängig von Transportaufträgen.
- gem. Waffengesetz (WaffG) allgemein und in Verbindung mit der BKA-Sondererlaubnis für verbotene Gegenstände
- gem. Sprengstoffgesetz (SprengG) und
- gem. dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)
dafür verfügen wir über
Fachkundenachweis und besondere Erlaubnisse
- Fachkundenachweis über den Transport von Waffen und Munition
- Sondererlaubnis des BKA zum Umgang mit verbotenen Gegenständen gem. §40 WaffG
- Befähigungsschein gem. SprengG (Erlaubnis) zum Umgang mit explosiven Stoffen aller Art
Bei der Auftragserteilung benötigen wir
- Ihre Vollmacht
- genaue Sendungsdaten
- Transportplan (Abhol- und Anlieferort, sowie ggf. Grenzübergänge)
- Art des Transportmittel (Container, Kastenfahrzeug, etc.)