Transiterlaubnisse

Wir beantragen für Sie Transiterlaubnisse im Zusammenhang mit Ihren Transportaufträgen, aber auch neutral, vertraulich
und unabhängig von Transportaufträgen.
- gem. Waffengesetz (WaffG) allgemein und in Verbindung mit der BKA-Sondererlaubnis für verbotene Gegenstände
- gem. Sprengstoffgesetz (SprengG) und
- gem. dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)

dafür verfügen wir über

Fachkundenachweis und besondere Erlaubnisse

Genehmigungen- Fachkundenachweis über den Transport von Waffen und Munition
- Sondererlaubnis des BKA zum Umgang mit verbotenen Gegenständen gem. §40 WaffG
- Befähigungsschein gem. SprengG (Erlaubnis) zum Umgang mit explosiven Stoffen aller Art




Bei der Auftragserteilung benötigen wir

- Ihre Vollmacht
- genaue Sendungsdaten
- Transportplan (Abhol- und Anlieferort, sowie ggf. Grenzübergänge)
- Art des Transportmittel (Container, Kastenfahrzeug, etc.)

Fühlen Sie sich frei uns zu kontaktieren

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